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AGBs

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Technische Änderungen sowie Änderungen in der Ausführung bleiben vorbehalten, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

5. Termine und Ausführungsfristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Witterungsbedingte Unterbrechungen, höhere Gewalt, Materialengpässe oder unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer, Ausführungsfristen angemessen zu verlängern.
Schadensersatzansprüche aufgrund von Verzögerungen sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeiten ungehindert durchgeführt werden können.
Zugänge, Strom, Wasser sowie notwendige Informationen sind rechtzeitig bereitzustellen.

Mehrkosten, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine Abnahme durchzuführen.
Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel schriftlich rügt.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Kündigung des Vertrages

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie angefallene Kosten abzurechnen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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